Das ändert sich beim Kindergeld 2012
Der Zweck des Kindergelds ist die Gewährleistung einer Grundversorgung für jedes Kind. Dennoch zählt es nicht zu den Sozialleistungen, sondern es stellt eine steuerliche Ausgleichszahlung dar.
Die Höhe des Kindergelds 2012
Eltern erhalten für ihr erstes und zweites Kind 184 Euro, für das dritte 190 Euro und ab dem vierten 215 Euro im Monat. Somit ist die Höhe der Zahlung abhängig davon, um das wievielte Kind es sich handelt. Familien mit geringfügigen Einkommen bekommen zudem die Möglichkeit, neben dem Kindergeld auch einen Kinderzuschlag in Anspruch zu nehmen. Dieser Zuschlag beträgt zusätzliche höchstens weitere 140 Euro je Kind.
Im Jahr 2012 ist keine Erhöhung des Kindergelds anberaumt. Laut dem Koalitionsvertrag der schwarz-gelben Bundesregierung steht erst im Jahr 2013 wieder eine Kindergelderhöhung an. Diese Erhöhung soll dann in Gestalt von Gutscheinen erfolgen, denn diese sogenannten Bildungsgutscheine können somit direkt dem Kind zugutekommen.
Der Antrag auf Kindergeld im Jahr 2012
Die Beantragung des Kindergelds muss schriftlich durch die anspruchsberechtigte Person erfolgen. Außerdem ist die Geburtsurkunde des betreffenden Kindes vorzulegen. Der Antrag muss bei der verantwortlichen Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit eingereicht werden. Weitere Nachweise sind vorzulegen, sofern das Kind, für welches das Kindergeld beantragt wurde, bereits über 18 Jahre alt ist.
Auszahlungstermine für das Kindergeld 2012
Im Laufe des Monats, für den ein Anspruch auf Zahlung besteht, wird die Überweisung des Kindesgelds durch die Familienkasse durchgeführt. Der genaue Auszahlungstermin ist abhängig von der Kindergeldnummer, die jeder Berechtigte erhält. Auszahlungstermine für das Kindergeld 2012 sind dem Schreiben der Kindergeldkasse zu entnehmen.
Die Einkommensgrenzen beim Kindergeld
Neben dem Kindergeld existiert als Alternative auch der Kinderfreibetrag. Wer diesen in Anspruch nimmt, erhält dann allerdings kein Kindergeld mehr. Die Beantragung des Kinderfreibetrages macht besonders bei Eltern mit einem höheren Einkommen Sinn, da in diesen Fällen die Steuerentlastung meist höher als das Kindergeld ist.
Seit Januar 2012 ist es nicht mehr notwendig, dass volljährige Kinder und ihre Eltern Nachweise und Erklärungen über das Einkommen der Kinder vorlegen. Davor waren Eltern und ihre Kinder verpflichtet, bei der Familienkasse Nachweise zu erbringen, dass die Einkommensgrenze für das Kind in Höhe von 8.004 Euro auch eingehalten wird. Erst nach dem Ende der ersten Berufsausbildung ist nachzuweisen, dass das betreffende Kind neben der Ausbildung nicht mehr als 20 Stunden pro Woche einer Erwerbstätigkeit nachgeht.

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