Das Auswärtige Amt war keine verbrecherische Organisation

Will von eigenen schweren Verfehlungen ablenken: BM a.D. Joschka Fischer (Foto: Gemeinfrei lt. wikicommons)

Berlin: Auswärtiges Amt | Ein Beitrag wider die Geschichtsklitterung

Die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung berichtet heute über die Ergebnisse des Gutachtens einer Historikerkommission zur Personalpolitik des Auswärtigen Amtes in der Ära Adenauer. Die Studie mit dem Titel „Das Amt und die Vergan­genheit. Deutsche Diplomaten im Dritten Reich und in der Bundesrepublik“ war unter dem damaligen Bundesaußenminister Joschka Fischer in Auftrag gegeben worden, nachdem weite Teile der Belegschaft des AA gegen den rot-grünen Umgang mit den Biographien der deutschen Nachkriegsdiplomatie in offenen (Ketten-) Briefen, Zeitungsinseraten und schließlich auf einer Personalversammlung protestiert hatten.

Spiegel-Online zitiert den Herausgeber der Studie Eckart Conze mit den Worten: "Das Auswärtige Amt war [in der Zeit des Nationalsozialismus] eine verbrecherische Organisation." FAZ.net berichtete gestern dazu: "Der ehemalige Außenminister Joschka Fischer zeigt sich erschüttert über das Ausmaß der Verstrickung des Auswärtigen Amtes in den Nationalsozialismus." Spiegel-Online schreibt: "Sein Nachfolger, der derzeitige SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier, findet es "unglaublich", dass bis zu einer systematischen Aufarbeitung fast 60 Jahre vergangen seien ."

Um den Kern meiner Kritik vorweg zu nehmen: Das Gutachten geht an der Fragestellung, die zu seiner Vergabe geführt hatte, absichtsvoll vorbei. Ebenso wie die dazu abgegebenen Stellungnahmen von Fischer und Steinmeier. Und das ist dann wohl kein Zufall mehr.

Worum es bei dem Gutachtenauftrag eigentlich ging

Man muss sich den Hintergrund vergegenwärtigen, vor dem das Gutachten in Auftrag gegeben wurde: Der ehemalige NS-Staatsanwalt Franz Nüßlein, der nach Krieg und Gefangenschaft erstmals in den 50er Jahren in die Dienste des Auswärtigen Amtes gelangte, erhielt nach seinem Ableben im Jahre 2003 in einer internen Mitteilung einen routinemäßigen Nachruf, der - weil in der Form eines Nachrufes verfasst - die Formulierung eines "ehrenden Gedenkens des Auswärtigen Amtes" mündete.

Nachdem eine pensionierte Mitarbeiterin des Auswärtigen Amtes das Kanzleramt darauf aufmerksam gemacht hatte, dass Nüßlein vor seiner Tätigkeit im AA an Kriegsverbrechen beteiligt gewesen sein dürfte, gab Fischer dem Drängen Schröders gegen jeden personalfachlichen Rat des eigenen Hauses nach. Nachrufe auf ehemalige NSDAP-Mitglieder hatten ungeachtet ihrer Verdienste im Auswärtigen Amt fortan zu unterbleiben.

Diese Regelung, die allein auf die formale Mitgliedschaft in der NSDAP abstellte, erwies sich sehr schnell als unhaltbar. Im Oktober 2004 verstarb der hochangesehene ehemalige Botschafter Franz Krapf. Krapf war nicht nur seit 1936 Parteimitglied gewesen, sondern bereits ab 1933 Mitglied der SS, was er bei seiner Wiederaufnahme in den öffentlichen Dienst offenbar verschwieg. Glaubhaften Quellen zufolge genoss er aber das Vertrauen von Widerstandskreisen.

Die Wochenzeitung die ZEIT schrieb darüber:

Fischer ging es dabei um eine Rechtfertigung seines Nachruf-Erlasses, der ehemaligen NSDAP-Mitgliedern des Hauses ein »ehrendes Andenken« grundsätzlich verwehren sollte und den ersten und bisher einzigen öffentlichen Aufstand pensionierter Diplomaten in der Geschichte des Auswärtigen Amtes heraufbeschwor.

128 von ihnen, darunter der zeitweilige ZDF-Intendant Karl-Günther von Hase und der als Sachbuchautor bekannte Erwin Wickert, meinten, sich Anfang Februar 2005 als strikte Gegner von Fischers »Pauschalverurteilung« bekennen und für das ihrer Meinung nach erste Opfer des Fischer-Erlasses, Franz Krapf, stark machen zu müssen. Mit einer großformatigen Todesanzeige in der Frankfurter Allgemeinen bekundeten sie dem 93-jährig verstorbenen ehemaligen Botschafter in Tokyo und Ständigen Vertreter der Bundesrepublik beim Nato-Rat in Brüssel noch über das Grab hinaus ihre Solidarität. Dies, so bescheinigten sich die Beamten selbst, sei ein »notwendiger Akt der Zivilcourage«. Dass Krapf nicht nur NSDAP-Mitglied, sondern seit Mai 1933 auch der Schutzstaffel angehörte und im Februar 1938 zum SS-Untersturmführer im SD-Hauptamt befördert worden war, übergingen sie, bereit zur halben Wahrheit. Stattdessen klagten sie Fischers »unsensible Grundsätzlichkeit« an, mit der er »das Auswärtige Amt gespaltet habe«, und lancierten zahlreiche Leserbriefe, in denen sie die Parteimitgliedschaften ehemaliger Kollegen bagatellisierten. Und sie räsonierten laut darüber, ob das Geld für die geplante Historikerkommission nicht anderswo besser angelegt sei.


Wie konnten so viele ehemalige SS- und NSDAP-Angehörige in den Auswärtigen Dienst der jungen Bundesrepublik gelangen?

Die Gretchenfrage an die Historikerkommission war, weshalb nach 1951 in den Auswärtigen Dienst noch mehr "Ehemalige" gelangen konnten, als der Auswärtige Dienst an aktiven Nationalsozialisten bis 1945 jemals zu verzeichnen hatte.

Mit der nun präsentierten Feststellung, dass das Auswärtige Amt bis 1945 an der NS-Vernichtungspolitik maßgeblich beteiligt war, betritt die Historikerkommission im Jahre 2010 keineswegs historisches Neuland. Auch wenn die Zitate von Fischer und Steinmeier uns eben dies glauben machen wollen. Bekanntlich stammt das einzig erhaltene Protokoll über die Wannseekonferenz aus den Archiven des Auswärtigen Amtes. Es wäre eher ein überraschender Befund gewesen, wenn gerade das Auswärtige Amt mit seinen überlegenen Informationsquellen nicht früher als andere Institutionen über die Ziele und auch Verbrechen der Nationalsozialisten im Bilde gewesen wäre.

Die Frage aber, derentwegen das Gutachten überhaupt in Auftrag gegeben worden war, wird in der Berichterstattung über die Ergebnisse der Kommission völlig vernachlässigt: Wer trug die Verantwortung dafür, dass nach dem Kriege widerstandsnahe Mitarbeiter nicht wiedereingestellt wurden, und dafür sich offenbar ganze Seilschaften von ehemaligen Mittätern nicht nur re-etablieren konnten (wie Franz Krapf), sondern sogar neu eintreten wie Franz Nüßlein?

Das lag, wie sollte es auch anders sein, an dem vordemokratischen Einfluss der Regierungsparteien - und das ist heute nicht viel anders als damals.

Zweite Chancen nur unter der Gnade einer späten Geburt?

Wer in den "wilden Jahren" des Auswärtigen Amtes mit Joschka Fischer an der Spitze miterlebt hat, wie grüne und rote Quereinsteiger z.T. am Bundespersonalausschuss vorbei ins Amt lanciert wurden, der versteht, dass Fischer und Steinmeier jedes Interesse haben müssen, von der Kernfrage des Gutachtenauftrages abzulenken. Wenn rot-grün keine mutmaßlichen Kriegsverbrecher hat einstellen lassen, dann lag das einzig an der Gnade an der späten Geburt. So konnte unter rot-grün weder eine frühere Agitation zu Gunsten des Pol-Pot-Regimes noch eine rechtskräftige und verbüßte Kriminalstrafe wegen schweren Landfriedensbruchs einer gehobenen Verwendung entgegenstehen. Fischer begründete dies larmoyant mit einer "zweiten Chance" für seine Protegés - eben jener Chance zur politischen Rehabilitierung, die er ehemaligen NSDAP-Mitgliedern, die im Wiederaufbau des Auswärtigen Dienstes bis in Spitzenämter gelangten, noch am Grabe verweigern wollte. An den Lebensläufen der ehemaligen NSDAP-Mitglieder im Auswärtigen Dienst (unter ihnen auch zwei Amtsvorgänger Fischers) gemessen, spotten die Leistungen der rot-grünen Quereinsteiger jeder Beschreibung - ein Franz Krapf ist aus ihren Reihen bislang nicht hervorgegangen.

Und im Gegensatz zu 1951 wurden bei Fischers Amtsantritt 1998 nicht einmal die Schranken des Beamten-, Tarif- und Dienstrechtes eingehalten. Bis heute arbeiten im Dienst minderqualifizierte rot-grüne Quereinsteiger auf der Grundlage von sittenwidrigen Dienstverträgen - einer ließ sich sogar eine seinem Lebenseinkommen äquivalente Konventionalstrafe für den Fall einräumen, dass ein Nachfolger Joschka Fischers je die Vertragsverlängerung verweigern würde.

Fischers Nachfolger Frank-Walter Steinmeier, der es "unglaublich" findet, dass bis zu einer systematischen Aufarbeitung der Einstellungspolitik in den Auswärtigen Dienst der jungen Bundesrepublik fast 60 Jahre vergangen seien, dürfte in Wahrheit darüber erfreut sein. Denn er kann davon ausgehen, dass seine eigene Personalpolitik - insbesondere die Unterlassung, mit den Verheerungen unter seinem Vorgänger aufzuräumen - mit dem Gutachten der Historiker-Kommission thematisch in weite Ferne rückt.

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