Barrierefreiheit

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Bad Wildungen: Postplatz | Es gibt einfach Dinge, die sind nicht zu begreifen.
Das Wort Barrierefrei ist doch klar und einfach zu begreifen, sollte man meinen.
Leider weit gefehlt. Dabei setzt sich doch das Wort zusammen aus Frei, sich ohne Hindernisse für alle Menschen, egal ob Kinder, Erwachsene, kranke oder Rollstuhle und Kinderwagen. Die Blinden und Sehbehinderten, so wie die Tauben und Stumme, auch klein und großwüchsige Menschen sind gemeint.
Barriere, das ist auch klar, eine Barriere kann schon eine einzige Stufe sein. Wenn dann Treppen oder Stufen eingebaut sind, so ist das nicht mehr Barrierefrei.
Damit man klar nachlesen kann, was man unter Barrierefrei verstehen kann, haben sich sehr kluge Köpfe und alle Behindertenverbände zusammengesetzt und eine DIN- Norm entwickelt. Diese DIN Norm ist verbindlich und gibt genauestens Auskunft. Wer es mal testen möchte, hier die Einschlägigen Normen: DIN 18024, DIN 18025 und nun auch die DIN 18040.
Nun gibt es ganz schlaue, die erfinden Worte, wie bedingt Barrierefrei, was soll ich darunter verstehen. Gibt es auch bedingt Schwanger? Oder ein bisschen Schwanger? Wenn nun ein Lokal innen toll renoviert wurde und ist innen Barrierefrei, hat aber vor der Eingangstür Stufen, so ist es NICHT Barrierefrei und nicht ein bisschen.
Wenn dann weiter geschrieben wird, wir haben eine mobile Rampe, so interessiert mich das nicht. Es ist mir egal, wie sie die Fässer in Ihr Lokal bekommen. Für Menschen zählt eine mobile nicht, denn sie entspricht nicht der Norm. Da steht drin, dass die Steigung maximal 6% betragen darf, dass die Rampe 1,50m Breit sein muss, dass dort links und rechts ein Handlauf und ein 10cm hoher Radabweiser sein muss. So eine mobile Rampe möchte ich mal sehen.
Da muss ja nun ein Rollifahrer ein Megaphon mit sich führen und in das Lokal rufen: Leute legt die Rampe an. Ich glaube das ist wohl eine Diskriminierung erster Güte. Vielmehr sollte man den Architekten zur Kasse bitten, denn der hätte die Hessische Bauordnung kennen müssen. Denn dort steht unter §50, ALLE öffentlich zugänglichen Räume müssen Barrierefrei gebaut werden. Seit nun mehr 20 Jahren gibt es das Behinderten Gleichstellungsgesetz, im Grundgesetz steht unter Artikel 3 Absatz 3:Niemand darf auf Grund einer Behinderung benachteiligt werden. Seit drei Jahren gibt es nun die UN-Menschenrechtskonvention, dort steht unter Artikel 9 Zugänglichkeit:
(1) Um Menschen mit Behinderungen eine unabhängige Lebensführung und die volle Teilhabe in allen Lebensbereichen zu ermöglichen, treffen die Vertragsstaaten geeignete Maßnahmen mit dem Ziel, für Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang zur physischen Umwelt, zu Transportmitteln, Information und Kommunikation, einschließlich Informations- und Kommunikationstechnologien und -systemen, sowie zu anderen Einrichtungen und Diensten, die der Öffentlichkeit in städtischen und ländlichen Gebieten offenstehen oder für sie bereitgestellt werden, zu gewährleisten. Diese Maßnahmen, welche die Feststellung und Beseitigung von Zugangshindernissen und -barrieren einschließen, gelten unter anderem für
a) Gebäude, Straßen, Transportmittel sowie andere Einrichtungen in Gebäuden und im Freien, einschließlich Schulen, Wohnhäusern, medizinischer Einrichtungen und Arbeitsstätten;
Ich weiß nun wirklich nicht, was daran so schwierig ist das zu verstehen.
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8 Kommentare zum Beitrag
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Helmut K. aus Augsburg am 01.05.2012 um 20:05 Uhr  
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Klaus-Dieter Dingel aus Bad Wildungen am 01.05.2012 um 20:10 Uhr  
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Andreas aus Niedersachsen aus Laatzen am 01.05.2012 um 22:58 Uhr  
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Andreas aus Niedersachsen aus Laatzen am 02.05.2012 um 15:38 Uhr  
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