Jahreshauptversammlung von Haus & Grund Bad Lauterberg e.V.

Eike Röger, 1. Vorsitzender Haus & Grund Bad Lauterberg
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Mitgliederzuwachs durch aktive Vereinsarbeit

Bad Lauterberg (bj). Rund 60 Mitglieder von Haus & Grund Bad Lauterberg e.V. sowie zahlreiche Gäste, darunter unter anderem der neue Stadtbrandmeister Martin Dannhauer, sein Vertreter Klaus-Dieter Schröder und der Bad Lauterberger Sparkassen-Geschäftsstellenleiter Sven Kamrad folgten der Einladung zur Jahreshauptversammlung (29.4.2014) ins Kurhaus-Restaurant „Amadeus“.

Bevor der Vereinsvorsitzende Eike Röger in die Tagesordnung einstieg, wurde den verstorbenen Vereinsmitgliedern gedacht. Besondere Worte des Dankes richtete er dabei an das verstorbene Ehrenmitglied Karl Banse, der bei Haus & Grund Bad Lauterberg nicht nur viele Jahrzehnte aktives Mitglied war, sondern auch über lange Jahre als stellvertretender Schatzmeister und geschätzter Verbindungsmann zwischen Mitgliedern und Vorstand fungierte.

Dank und Anerkennung konnten aber auch die Vertreter der vier Bad Lauterberger Feuerwehren für ihre segensreiche ehrenamtliche Arbeit zum Wohle der Bevölkerung entgegennehmen.

Wie Röger weiterhin in seinem Jahresrückblick ausführte, wurden die Stammtisch-und Vortragsveranstaltungen, wie auch die Bustagesfahrt ans Steinhuder Meer und zum Mühlenmuseum Gifhorn von den Mitgliedern überaus gut angenommen.
Das informative und interessante Jahresprogramm von Haus & Grund Bad Lauterberg, wie auch die sehr gut angenommene kostenlose vorprozessuale Beratung durch den Vereinsjustiziar und Fachanwalt Andreas Körner führte zu einem weiteren Mitgliederzuwachs. Nach dem man bei der Vorjahres-Mitgliederversammlung noch 266 Mitglieder zählte, konnte beim Februar-Stammtisch mit Florian Mangold das inzwischen 275. Mitglied im Verein willkommen geheißen werden. Erfreulich sei, so Röger, dass inzwischen zahlreiche jüngere Mitglieder eingetreten sind, die den Altersdurchschnitt im Verein herabsetzen.

Nach dem bereits in der Jahreshauptversammlung im vergangenen Jahr, wie auch bei dieser Versammlung der Hinweis von Kassenprüfer Wilfried Große kam, dass der Kassenprüfbericht ein eigenständiger Tagesordnungspunkt auf der Tagesordnung sein muss, wird künftig dieser Hinweis beachtet. Wie Wilfried Große in seinem Kassenprüfbericht ausführte, legte Schatzmeister Wolfgang Meyer eine einwandfrei, aufopferungsvoll handgeschriebene Kassenführung vor, die 100-prozentig genau stimmte. Sowohl der Schatzmeister wie auch der gesamte Vorstand wurde daraufhin für seine gute geleistete Arbeit einvernehmlich entlastet. Zum neuen Kassenrevisor wählte die Versammlung Otto-Wilhelm Holzigel.

Wie der Vereinsvorsitzende Eike Röger zum weiteren Jahresprogramm ausführte, findet am 21. Juni die beliebte Haus & Grund-Bustagesfahrt nach Magdeburg mit Stadtrundfahrt und Dom-Besichtigung statt. Danach geht es zum Schiffshebewerk Magdeburg, wo eine Schifffahrt über den Mittellandkanal mit Trog-Brückenüberfahrt und zwei Schleusungen beginnt. Obwohl der Bus bereits durch Voranmeldungen voll besetzt ist, können sich weitere Interessenten auf eine Warteliste setzen lassen, die Schatzmeister Wolfgang Meyer (Tel. 05524 1538) führt. Ein Stammtisch ist weiterhin für den 12. September in der „Waldgaststätte Bismarkturm“ mit anschließendem Grillbüfett eingeplant. Während dieses Stammtisches wird der Vereinsjustiziar Rechtsanwalt Andreas Körner über die „aktuelle Rechtsprechung“ informieren. Ein weiterer Stammtisch ist für den 16. Oktober im Restaurant „Goldene Aue“ eingeplant, an dem die Firma „Erneuerbare-Energie-Schenk“ aus Duderstadt zum Thema „Photovoltaikanlagen auf dem Dach machen unabhängig“ referiert. Der Weihnachtsstammtisch wird am 3. Dezember im Restaurant Jägerstuben stattfinden.

Im weiteren Verlauf der Versammlung referierte der Haus & Grund-Landesverbandsvorsitzende Dr. Hans Reinhold Horst zum Thema“ Wie fülle ich meinen Mietvertrag richtig aus“.

„Wie fülle ich meinen Mietvertrag richtig aus?“

Wie die Vereinsberatung immer wieder zeige, so Haus & Grund Landeschef Dr. Hans Reinhold Horst, können Fehler beim Ausfüllen des Mietvertrags während der gesamten Dauer des Mietverhältnisses allein durch den Vermieter nicht mehr repariert werden und führen oft zu einem rechtlichen Nachteil, die nicht selten in einen hohen wirtschaftlichen Schaden des Vermieters münden. Deshalb stellte Dr. Horst im Folgenden wichtige Merkpunkte vor, die beim Ausfüllen des Wohnungsmietvertrages zu beachten sind. Wichtig sei zunächst, eindeutige Abreden über die wesentlichen Punkte des Vertrages – Mietgegenstand (Mieträume), Mietzweck, Mietdauer, Miethöhe sowie über die Abwälzung von Schönheitsreparaturen und von Betriebskosten auf den Mieter zu treffen. Quadratmeterangaben haben bei der näheren Beschreibung des Mietobjekts im Mietvertrag nach der ab 2004 in diesem sehr vermieterunfreundlichen BGH-Rechtsprechung nichts mehr zu suchen, unterstrich Dr. Horst. Aufpassen müsste man auch bei der Vereinbarung fester Vertragslaufzeiten. Im Wohnungsmietrecht gebe es keinen einfachen Zeitmietvertrag mehr. Vielmehr sei ein bestimmter Beendigungsgrund gesetzlich notwendig, um überhaupt noch befristete Mietverträge abschließen zu können. Allerdings gestehe die Rechtsprechung zu, feste Vertragszeiten zumindest durch beiderseitige Kündigungsverzichterklärungen des Mieters und des Vermieters zu erreichen. Hierfür gelten aber wieder Besonderheiten, wenn sie in Form einer „Allgemeinen Geschäftsbedingung“ vereinbart würden, das heißt „gestellt“ und nicht etwa ausdrücklich mit dem Vertragspartner ausgehandelt würden. Bei der Miethöhe seien ebenfalls die gesetzlichen Vorgaben zu beachten. Auch auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises auf Aufforderung des potenziellen Mieters im Vorfeld des Vertragsabschlusses wies der Referent hin.

Nähere Ausführungen konzentrieren sich auf Einzelheiten zur Umlage der Betriebskosten sowie zur Vereinbarung einer Renovierungspflicht für den Mieter.

Dr. Horst schloss seine Ausführungen mit dem wichtigen Hinweis darauf, durch eigene vertragliche Zusätze das „Kleingedruckte“ vorne im Vertragsformular nicht zu gefährden. Zu einer Gefährdung könne es kommen, wenn sich Widersprüchlichkeiten zwischen beiden Blöcken im Vertrag konstruieren ließen. Um dies zu prüfen, bediene sich die Rechtsprechung immer der dem Vermieter nachteiligsten Vertragsauslegungsmöglichkeit. Verbiete die Rechtsprechung einzelne Vertragsinhalte in Form einer „gestellten“, also dem Mieter vorgesetzten Vertragsklausel, so bleibe im Einzelfall die Möglichkeit „einer Flucht in die Individualabrede“, für die die zu Formularklauseln entwickelten scharfen Prüfungsanforderungen nicht gelten. Entscheidendes Abgrenzungskriterium sei hier, dass die Vereinbarung dem Mieter nicht vorgesetzt, also gestellt werde, sondern ausdrücklich zur Verhandlungsdisposition beider Vertragspartner erklärt und danach einvernehmlich mit dem Mieter ausgehandelt werde.

An den Vortrag schloss sich eine lebhafte Diskussion an – für Vereinsvorsitzenden Röger und Landesverbandsvorsitzenden Dr. Hans Reinold Horst ein untrügliches Zeichen dafür, dass sie mit der Auswahl des Themas richtig gelegen hatten.

Text: Jahreshauptversammlung Bernd Jackisch (Pressesprecher Haus &Grund Bad Lauterberg)

Text: „Wie fülle ich meinen Mietvertrag richtig aus“ Haus & Grund Landesvorsitzender Dr. Hans Reinhold Horst

Fotos: Bernd Jackisch

Bürgerreporter:in:

Bernd Jackisch aus Bad Lauterberg im Harz

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