Aus dem Rat der Bergstadt Bad Grund im Dezember 2009
Bad Grund (Harz): Altes Rathaus | Bad Grund (kip) In der öffentlichen Sitzung des Rates der Bergstadt Bad Grund berichtete der Bürgermeister, dass der Knappenverein Bad Grund alle Ratsmitglieder und Bürger zum am 6. Februar 2010 stattfindenden Bergdankfest eingeladen hat. Anmeldungen beim Vorsitzenden Rolf Sindram können bis zum 31. Dezember 2009 abgegeben werden.
Die Sportler- und Bürgerehrung findet am 16. Januar 2010 im Gemeindehaus am Eichelberg statt. Anmeldeschluss für Vorschläge war der 18. Dezember. Ihm sei bekannt, dass der Harzklub und die Kirchengemeinde noch Vorschläge einreichen wollen. Dem KTV Bad Grund dankte er für die Weihnachtsstern-Aktion und für die eingeworbenen Spenden.
Eine Teilabnahme der Straßenbaumaßnahme „Abgunst“ erfolgte zwischenzeitlich. Weiter warb er für ein vom Landkreis Osterode am Harz herausgegebenes Kochbuch. Der Erlös aus dem Buchverkauf soll der Kulturstiftung „ Kinder im Landkreis“ zufließen. Anfang Januar 2010 wird die Fachärztin für Allgemeinmedizin Frau Mödden im Alten Römer ihre badeärztliche Tätigkeit aufnehmen. Damit ist die badeärztliche Versorgung in Bad Grund sichergestellt. Frau Mödden wird mit einer weiteren Ärztin eine Arztpraxis in Osterode und Gittelde betreuen.
Im kommenden Jahr wird die örtliche Polizeistation in Räumlichkeiten ehem. Lederwaren-Brandt, Clausthaler Straße, umziehen.
Stadtdirektor Harald Dietzmann informierte, dass wegen der Straßenverkehrsverhältnisse im Bereich Schurfbergstraße/B 242 eine Verkehrsschau stattgefunden hat. Eine Notwendigkeit einer anderen Beschilderung etc. wurde nicht gesehen. Detailliert äußerte sich der Stadtdirektor zum Stand der Straßenbaumaßnahme „Abgunst“ und zu der Frage der Nutzung durch Kraftfahrzeuge. Er stellte klar, dass die Straße für den Anliegerverkehr genutzt werden kann. Ein Durchgangsverkehr zur Siedlung Taubenborn ist nicht vorgesehen. Der ÖPNV zur Siedlung Taubenborn darf die Straße „Abgunst“ nicht nutzen.
Angebote im Versteigerungsverfahren „Iberger Kaffeehaus“ wurden nicht abgegeben. Die Fläche steht zu einer künftigen Bebauung nicht zur Verfügung.
Ergänzend führt dazu Ratsherr Peter Schwinger aus, dass die Feinschicht der Teerdecke nur bei Temperaturen über 15 Grad aufgebracht werden darf.

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