"Ehegattenunterhalt – Befristung – Herabsetzung – Wegfall – neue Tendenzen!"

Augsburg: Zeughaus | Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht ISUV - bietet am Donnerstag, den 26. April 2012 im Rahmen seiner Vortragsreihe ein Referat zum Thema "Ehegattenunterhalt – Befristung – Herabsetzung – Wegfall – neue Tendenzen!"
Referent ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Jürgen Strampp Königsbrunn.
Seit gut drei Jahren ist das neue Unterhaltsrecht nun in Kraft. Für die meisten Unterhaltszahler birgt es die Chance, innerhalb einer überschaubaren Übergangsfrist die monatliche Unterhaltsbelastung nicht nur schrittweise erheblich zu reduzieren, sondern auch gänzlich zu beenden.
Auch vor dem neuen Unterhaltsrecht ergangene Unterhaltsurteile und Unterhaltsvereinbarungen können grundsätzlich auf Grundlage des neuen Unterhaltsrechts noch einmal überprüft und gegebenenfalls abgeändert werden.
Für den Unterhaltsemfänger bedeutet das, sich rechtzeitig zu informieren und beraten zu lassen, um nicht plötzlich und unvorbereitet ohne Ehegattenunterhalt dazustehen.
Der Vortrag befasst sich mit anschaulichen Beispielen mit Chancen und Risiken für Unterhaltszahler und -empfänger in gleicher Weise und zeigt Lösungsmöglichkeiten auf.
Der Vortrag findet im Bildungs- und Begegnungszentrum Zeughaus, Zeugplatz 4 ind Augsburg statt. Der Eintritt ist kostenfrei und die Veranstaltung ist öffentlich. Beginn ist um 19:00 Uhr.
Info: 0821/4309657

ISUV-Tipp:

Das Merkblatt Nr. 18 beschreibt auf fast 30 Seiten die Unterhaltstatbestände sowohl des getrennt lebend Unterhalts als auch des nachehelichen Unterhalts. Das zum 01.01.2008 in Kraft getretene Unterhaltsrechtsänderungsgesetz mit dem verstärkten Grundsatz der Eigenverantwortung ist Gegenstand des Merkblattes. Insbesondere wird großes Augenmerk gelegt auf die neue Gesetzeslage zum Unterhalt wegen Betreuung von Kindern, zum Aufstockungsunterhalt und insbesondere zur Neuregelung der Herabsetzung und zeitlichen Begrenzung eines nachehelichen Unterhalts gemäß § 1578 b BGB.

Das Merkblatt erläutert die tiefgreifenden Veränderungen der Unterhaltsrechtsreform, die Rechtsprechung befindet sich immer auf dem aktuellen Stand, entsprechend der jeweiligen Auflage des Merkblatts. Insbesondere die umfangreiche Rechtsprechung zur Herabsetzung und zeitlichen Begrenzung des Unterhalts ist Gegenstand des Merkblatts, ebenso die einschneidende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den „ehelichen Verhältnissen“ vom 25.1.2011 (1 BvR 918/10), mit welchem das Bundesverfassungsgericht die sogenannte Dreiteilungsmethode des BGH gekippt hat.

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