ELTERNUNTERHALT - das Sozialamt bittet zur Kasse!

24. Juli 2014
19:00 - 21:00 Uhr
Zeughaus, 86150 Augsburg

Die Bezirksstelle Augsburg des Interessenverbandes Unterhalt und Familienrecht (ISUV/VDU e.V.) wiederholt aufgrund vielfacher Nachfrage am Donnerstag, 24.07.2014 ab 19.00 Uhr im Bildungs- und Begegnungszentrum Zeughaus, Zeugplatz 4, 86150 Augsburg ihre öffentliche Vortragsveranstaltung zu dem Thema: „Elternunterhalt – das Sozialamt bittet zur Kasse!“ mit dem Referenten Rechtsanwalt Jürgen Strampp (Fachanwalt für Familienrecht) aus Augsburg, Völkstraße 28, Tel.: 0821/ 79 61 60 71. Der Eintritt ist frei.

Die Überalterung unserer Gesellschaft und der medizinische Fortschritt haben hier Folgen. Jahr für Jahr steigen die Kosten für Pflege und Heimunterbringung für ältere Menschen. Immer häufiger haben dafür die Sozialämter aufzukommen. Im Jahr 2012 bezogen 32.351 Personen, die 65 Jahre und älter sind, „Hilfe zur Pflege“ als Sozialleistung. Auf Sozialleistungen insgesamt waren 43.754 angewiesen. Ein Vergleich des Bezugs von Sozialhilfe im Freistaat Bayern in den Jahren 2005 bis 2011 zeigt in diesem Zeitraum eine Steigerung der Inanspruchnahme von Sozialhilfe von mehr als 17% (Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung).
Sozialämter einmal in Anspruch genommen, versuchen sodann von nahen Angehörigen, z.B. Kindern oder Enkeln, im Rahmen übergeleiteten Unterhaltsansprüchen die Aufwendungen erstattet zu bekommen. So kommt es, dass Unterhaltsansprüche von Eltern gegenüber ihren Kindern als Teil des Verwandtenunterhalts im immer stärkeren Maße Anwälte und Gerichte beschäftigen. Für betroffene Kinder stellen sich in diesem Zusammenhang viele Fragen. Wie viel meines Einkommens muss ich für die Unterhaltszahlungen einsetzen? Bleibt mir für mich, meinen Ehegatten und meine Kinder noch genug übrig? Muss ich mein Erspartes verbrauchen? Muss ich mein selbstbewohntes Eigenheim verkaufen? Muss ich wirklich Unterhalt bezahlen, wenn sich meine Mutter / mein Vater jahrelang nicht um mich gekümmert; ja, sogar den Kontakt zu mir abgelehnt hatte? Zur letztgenannten Frage hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 12.02.2014 eine Entscheidung getroffen, die vielfach auf wenig Verständnis und Ablehnung gestoßen ist. Rechtsanwalt Strampp wird im Rahmen seines Vortrags auf die angerissenen Fragen sowie die zitierte Entscheidung eingehen.

Großes Erstaunen gibt es, wenn das Schwiegerkind, obwohl nicht unterhaltspflichtig, über den Taschengeldanspruch des unterhaltspflichtigen Ehegatten für die Schwiegereltern zur Kasse gebeten werden. Auch darauf wird im Vortrag eingegangen werden.

Der Interessensverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV/VDU e.V.) bietet Interessenten unter dem Titel „Elternunterhalt“ eine übersichtliche und auch für Laien verständliche Broschüre (Merkblatt 15) an. Das Merkblatt kann über Internet unter www.isuv.de bezogen werden.

Weitere Information über den Interessenverband erhalten Sie durch Christian Elsner, Ansprechpartner der ISUV-Bezirksstelle Augsburg, Tel.: 0821/4309657 (augsburg@isuv.de) oder direkt bei der ISUV-Bundesgeschäftsstelle in Nürnberg Tel.: 0911 / 550478 (info@isuv.de).

Bürgerreporter:in:

Jürgen Strampp aus Augsburg

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