Vortragsveranstaltung - kostenlos! Unterhalt für minderjährige und volljährige Kinder!

22. Mai 2014
19:00 Uhr
Bildungs- und Begegnungszentrum Zeughaus, Augsburg

Darauf sollten Sie achten. Das hat sich geändert.

Zwar hat sich die Düsseldorfer Tabelle, die für die Höhe des Kindesunterhalts maßgeblich ist, für das Jahr 2012 nicht geändert. Dies allein führt aber nicht zu mehr Klarheit der Unterhaltsverpflichteten.

Haben Sie gewusst, dass sich die Steuerklassen im Jahr nach der Trennung ändern? Das hat zur Folge, dass der Unterhalt im Trennungsjahr höher ausfällt wie in den Folgejahren. Denn im Trennungsjahr werden die alten Steuerklassen beibehalten, der Unterhaltspflichtige hat meist die günstige Steuerklasse 3 und zahlt deshalb den Unterhalt nach dem Einkommen, der sich nach Abzug der Steuern der Steuerklasse 3 errechnet. In den Folgejahren erfolgt aber eine Versteuerung seines Einkommens nach Steuerklasse 1. Das führt zur Verringerung des Einkommens und damit auch zu niedrigerem Unterhalt.

Ist Ihnen bekannt, wie sich Kosten für Hort, Ganztagesschule, Tagesmutter oder Kosten für Nachhilfe, Schulabschlußfahrten, Schullandheime auf die Höhe des Unterhalts auswirken?

Welche Auswirkung hat es, wenn die Kinder nicht über den Unterhaltspflichtigen krankenversichert sind?

Diese Lebensumstände und vieles mehr wirkt sich ebenso auf die Unterhaltshöhe aus.

Hierüber informiert der Vortrag von

Christiane Geiß
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht

Bahnhofstr. 32 a
86368 Gersthofen
Tel.: 0821/473070

Bürgerreporter:in:

Christiane Geiß aus Gersthofen

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