Ein weiterer Schritt in Richtung BHV1-freie Region: Verbot der BHV1-Impfung in Schwaben ab 01.08.2010

Augsburg: Regierungsbezirk Schwaben | Bei der BHV1-Erkrankung handelt es sich um eine Infektion der Rinder mit Herpes-Viren, die in Mastbetrieben zu grippeähnlichen Symptomen bis hin zu schweren Lungenentzündungen mit Todesfolge führen kann. Bei weiblichen Zuchtrindern stehen meist Fruchtbarkeitsstörungen aller Art im Vordergrund. Für Menschen ist das BHV1-Virus völlig ungefährlich.

Bayern hat bei der BHV1-Bekämpfung in Deutschland eine Vorreiterrolle übernommen und wird voraussichtlich als erstes Bundesland als BHV1-freie Region anerkannt werden. Die Regierungsbezirke Ober-, Mittel-, und Unterfranken sowie die Oberpfalz gelten bereits als BHV1-freie Regionen. In Europa sind die skandinavischen Länder Dänemark, Finnland und Schweden sowie Österreich und die Provinz Bozen in Italien bereits als BHV1-freie Regionen anerkannt.

Die Regierungsbezirke Oberbayern und Niederbayern sind nahezu Reagenten-frei und die Impfung gegen die BHV1-Infektion ist seit 01.02.2010 verboten. Auch im Regierungsbezirk Schwaben ist das Verfahren zur BHV1-Freimachung ebenfalls schon sehr weit fortgeschritten; der Anteil BHV1-freier Betriebe liegt hier inzwischen auch weit über 99 Prozent. Im Regierungsbezirk Schwaben gab es Anfang Juli 2010 noch 19 Betriebe in 7 Landkreisen mit infizierten Rindern (BHV1-Reagenten).

Im Regierungsbezirk Schwaben ist die Tilgung dieser Rinderseuche in den nächsten Monaten zu erwarten. Zum Schutz der BHV1-freien Betriebe vor Neueinschleppung und Weiterverbreitung dieser Tierseuche wird die Anerkennung auch hier als BHV1-freie Regionen gemäß Art. 10 der Richtlinie 64/432/EWG angestrebt. Diese Anerkennung erlaubt die Anwendung von wirkungsvollen Schutzmaßnahmen beim Tierhandel, um eine Neueinschleppung zu verhindern.

Als eine zwingende Voraussetzung für die Anerkennung muss die Impfung gegen BHV1 verboten sein. Aus diesem Grund ist es beim gegenwärtig erreichten Sanierungsstand erforderlich, im Regierungsbezirk Schwaben die Impfung gegen BHV1 zum 01.08.2010 zu verbieten und ebenso das Einstellen von gegen BHV1 geimpften Rindern zu verbieten. Weiterhin dürfen nur noch BHV1-freie Rinder eingestellt werden. Dies gilt sowohl für Zucht- als auch für Mastbetriebe.

Mit den angeordneten Maßnahmen wird im Regierungsbezirk Schwaben eine sehr bedeutende Tierseuche getilgt und das Sanierungsverfahren für ganz Bayern bald erfolgreich zum Abschluss gebracht.
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