Heute rief ich mit aller Selbstverständlichkeit in einem Hotel an. Den Ort möchte ich hier nicht nennen. Meine Frage war, was der Preis für ein rollstuhlfreundliches Zimmer sei.
Die Antwort die dann kam machte mich doch sprachlos. Dieses Haus habe kein solches Zimmer. Die Türen seien zu schmal und die Bäder zu eng. Ein modernes Hotel in Deutschland.
Wenn ich überlege wo auf der Welt, auch außerhalb Europas ich schon angemessene Zimmer bewohnt habe, kann ich nicht glauben was ich da heute erfuhr.
Ein relativ neues Haus, was keine Zimmer für Menschen mit Handicap bereithält lässt für mich nur einen Schluss zu, WIR SIND NICHT ERWÜNSCHT !
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Berlin: (hib/MPI) Der Tourismusausschuss nimmt sich in einer öffentlichen Anhörung dem Thema „Barrierefreier Tourismus“ an. Am Mittwoch, 8. Februar, werden die Abgeordneten von 15 Uhr an im Saal E 200 des Paul-Löbe-Hauses sieben Experten befragen. Geladen sind Professor Armin Brysch von der Hochschule für angewandte Wissenschaften Kempten, die Leiterin der Kontaktstelle für Behindertenangelegenheiten der Deutschen Bahn AG, Ellen Engel, die Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft „Barrierefreie Reiseziele in Deutschland“, Carmen Hildebrandt, der Geschäftsführer des Bundeskompetenzzentrums Barrierefreiheit, Klemens Kruse, der Vorstandvorsitzende der Nationalen Koordinationsstelle Tourismus für Alle (NatKo), Rüdiger Leidner, der Geschäftsführer des Deutschen Seminars für Tourismus (DSFT), Rolf Schrader, sowie Olaf Schliper von der Deutschen Zentrale für Tourismus (DZT).
Danke für den Kommentar Klaus-Dieter.
Barrierefreier Tourismus ist nichts neues. Ich selbst sitze seit 44 Jahren im Rollstuhl und habe die Hotel- und Pensionlandschaft schon lange im Auge. Ob der Ausschuss nun tagt oder nicht, wenn der Betreiber eines Hotels keine Zimmer für Menschen mit Handicap zur Verfügung stellen will, dann muß er es nicht. Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung !!
@Wolfgang hier geht es auch ums Prinzip. Jeder der auf seinen 2 Beinen laufen kann hat die Freiheit zu benutzen was er möchte. Restaurantbesuche müssen nach dem Zgang und der Erreichbarkeit der Toiletten ausgesucht werden usw.
Die "Fußgänger" wissen manchmal garnicht zu schätzen wie gut sie es doch haben.
Ich bin seit 1972 Steuerzahler, und war es 19 Jahre auch mit Steuerklasse 1.
Mit meinen Steuern werden auch öff. Gebäude mitfinanziert und ich kann sie stellenweise auch nicht nutzen.
Der Mensch mit Handicap hat die GLEICHEN RECHTE wie die ohne !!!!!
>"Ob der Ausschuss nun tagt oder nicht, wenn der Betreiber eines Hotels keine Zimmer für Menschen mit Handicap zur Verfügung stellen will, dann muß er es nicht. Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung !!"
Gerade deshalb sollten man die Ausschussmitglieder darauf aufmerksam machen, denke ich. Und „Barrierefreie" Hotel fordern!!
> "Der Mensch mit Handicap hat die GLEICHEN RECHTE wie die ohne !!!!!"
Ja.
Und im Prinzip ist das ähnliche Diskriminierung/Rassismus, wie alles andere auch.
Ob man nun mit bautechnischen Mitteln Menschen aussortiert, die behindert sind oder einen Türsteher hinstellt, der nach Nase, Hautfarbe oder Behinderungsart aussortiert, ist schnuppe.
Ist aber nicht so cool, dagegen zu sein. Gibt kein gruseliges Feindbild, keinen Hype, keine gegnerischen Logos und keine eigenen Anti-Logos, usw.
Ich habe mal was noch härteres erlebt und zwar folgendes.
Ich hatte vor zig-Jahren mal hier in Burgwedel an einer Tankstelle gejobbt. Eines Tages kam ein sehr, junger Rollstuhlfahrer und fragte ob er denn bei uns tanken dürfe. Wir waren ganz erstaunt wieso er uns das überhaupt fragte. Daraufhin erzählte er uns, das er bei unserer Konkurrenz tanken wollte und es ihm verwehrt wurde.
Begründung des Tankstellenpächters war folgende: In der Zeit, die er braucht um aus dem Auto in seinen Rollstuhl zu kommen, zu tanken und zu bezahlen, könnten mind. 4 andere Leute tanken. Der Tankstellenpächter könne sich solche finanziellen Einbußen nicht erlauben.
Uns blieb damals die Spucke weg, angesichts solch einer Dreistigkeit, Frechheit, Arroganz und Menschenverachtung!
> "Die unberechtigte Nutzung ist ein wirkliches Problem!"
Eher das Nichtstun dagegen. Falschparken wird doch toleriert. Ein Auge zugedrückt. Und selbst, wenn etwas unternommen wird, dann "human" und mit lächerlichen Konsequenzen.
Auch auf Geschäftsparkplätzen achtet keine Sau darauf, ob Behinderten-PP falsch belegt werden (aber wehe, einer der "Ich bin zu blöd, normale Parkplätze zu benutzen"-Eltern-Kind-PP wird auch nur angeblich unberechtigt belegt...) und die Läden scheint das auch nicht zu interessieren...
@Silke, ich habe im Handschuhfach die Tel. Nr. der Tankstelle wo ich immer tanke. Ich fahre an die Zapfsäule rufe mit dem Handy an und sage an welcher Säule ich als Rollstuhlfahrer stehe. Ich muß nicht extra den Rollstuhl ausladen. Da ich immer voll tanke können die Menschen, die in der Tankstelle arbeiten zwischendurch zum Kassieren wieder rein.
Das Parkproblem ist wirklich ein Problem. Ich würde ja auch auf andere Parkplätze ausweichen. Aber was nutzt mir der Parkplatz wenn ich die Fahrertür nicht ganz öffnen kann. Die Menschheit wird leider immer rücksichtsloser. Ich habe einmal zu einem gemeint der sagte ich hätte da wohl eine Extrawurst, er könne gerne meine 100% Schwerbehinderung mit allem haben. Das der blöd guckte war klar :-)
>" Falschparken wird doch toleriert. Ein Auge zugedrückt. Und selbst, wenn etwas unternommen wird, dann "human" und mit lächerlichen Konsequenzen.
Auch auf Geschäftsparkplätzen achtet keine Sau darauf, ob Behinderten-PP falsch belegt werden (aber wehe, einer der "Ich bin zu blöd, normale Parkplätze zu benutzen"-Eltern-Kind-PP wird auch nur angeblich unberechtigt belegt...) und die Läden scheint das auch nicht zu interessieren... "
Ich denke, wir haben schon genug Überwachung !! Man sollte nicht nur immer jammern !
> "Ich denke, wir haben schon genug Überwachung !! Man sollte nicht nur immer jammern ! Es wird schon eine ganze Menge getan."
Sorry, aber wenn Läden hunderte PPs haben und davon grad mal eine handvoll Behinderten-PPs einrichten und von denen dann auch noch die möglichst nahen in "Ich bin zu blöd, normale Parkplätze zu benutzen"-Eltern-Kind-PPs umwandeln, wird eben nicht eine Menge getan.
Und wer ohne Not auch noch unberechtigt auf Behinderten-PPs parkt, ist einfach nur ein Asozialer und das mindeste, was passieren müsste, wäre Abschleppen und Verschrotten der Karre auf Kosten des Asozialen. Mit Überwachung hat das überhaupt nichts zu tun.
Klaus-Dieter ich glaube nicht das du als NICHTROLLSTUHLFAHRER die Situationen beurteilen kannst. Ich hoffe ja nicht das auch du zu denen gehörst die auf verbotenen Plätzen parken :-)) Wenn ich mir deine Berichte zum Thema Mobbing ansehe komme ich auf den Gedanken, das du nu in dieser Richtung Abhilfe schaffen willst :-(
< Und wer ohne Not auch noch unberechtigt auf Behinderten-PPs parkt, ist einfach nur ein Asozialer und das mindeste, was passieren müsste, wäre Abschleppen und Verschrotten der Karre auf Kosten des Asozialen. Mit Überwachung hat das überhaupt nichts zu tun.
>"Und wer ohne Not auch noch unberechtigt auf Behinderten-PPs parkt, ist einfach nur ein Asozialer und das mindeste, was passieren müsste, wäre Abschleppen und Verschrotten der Karre auf Kosten des Asozialen. Mit Überwachung hat das überhaupt nichts zu tun."
Dein eigener Link sagt: "„Asozial“ bezeichnet an sich ein von der geforderten oder anerkannten gesellschaftlichen Norm abweichendes Individualverhalten: Ein Individuum vollzieht seine persönlichen Handlungen ohne die geltenden gesellschaftlichen Normen und die Interessen anderer Menschen zu berücksichtigen."
Und auch: "Asozialität ist eine zumeist als abwertend empfundene und gemeinte Zuschreibung für Verhaltensweisen von Individuen oder Gruppen, die von den gesellschaftlichen Normen abweichen."
Und was hat Falschparken mit den 33-45er&45-89er-Sozis zu tun?
Etwa, weil die den Begriff benutzt bzw. missbraucht haben? Die haben auch "guten Morgen" gesagt und Autobahnen "Autobahnen" genannt - sollen wir deshalb nicht mehr "Guten Morgen" oder "Autobahn" sagen dürfen???
Findest du Regelbrecher, wie Falschparker, Einbrecher, Totschläger, Raser, Kinderschänder, Diebe, Betrüger, usw. etwa nicht asozial? Soll man die nicht verfolgen?
Ich versteh ehrlich gesagt deine Empörung nicht...
> "Wer sich nicht an Regeln hält hat ein asoziales Verhalten da brauchen wir garnicht diskutieren !!!!"
Vor allem, wenn es so wichtige Regeln sind und der Bruch arge Nachteile für andere bedeuten kann oder sogar Schaden oder Tod (wenn z.B. Notdienste (Handwerker, Feuerwehr, Notarzt, etc.) nicht durchkommen o.ä.)
Sorry Karl-Heinz mit deinen Berichten über Missstände machst du dich unglaubwürdig.
Meinst du das ausser Mobbing alles erlaubt sein darf ?
Vor allem, wenn es so wichtige Regeln sind und der Bruch arge Nachteile für andere bedeuten kann oder sogar Schaden oder Tod (wenn z.B. Notdienste (Handwerker, Feuerwehr, Notarzt, etc.) nicht durchkommen o.ä.)
Man sollte den Hotelbesitzer nicht unbedingt hier den Vorwurf machen.
In Deutschland wird doch alles per Gesetz und Vorschriften und Tralala geregelt. Vielleicht wäre es besser das Übel an der Wurzel zu packen und die Schuld bei den Gesetzesgebern und Machern zu suchen.
Im Wohnungsbau und Gesellschaftsbau gibt es für Barrierefreies- und Behindertgerechtes Bauen Zuschüsse und Fördergelder. Gibt es soetwas im Hotelbau? Da sind die von uns gewählten Gesetzesmacher gefragt.
Natürlich ist es einfacher die Gurken gerade zu biegen, als an das Normalste der Welt zu denken und darüber zu entscheiden.
Mobilität
Viele behinderte Menschen sind in ihrer Mobilität stark eingeschränkt, auf ihren täglichen Wegen ebenso wie beim Reisen. Sie finden hier eine Übersicht, welche Nachteilsausgleiche und Erleichterungen es gibt:
Unentgeltliches Fahren im öffentlichen Nahverkehr, weitere Vergünstigungen im Bahn- und Flugverkehr, Erleichterungen beim Parken und ermäßigte Gebühren.
Vergünstigungen im öffentlichen Personenverkehr
Unentgeltlich fahren im Nahverkehr
Blinde, Gehörlose und Schwerbehinderte, die in ihrer Bewegungsfähigkeit erheblich beeinträchtigt oder hilflos sind (Merkzeichen: Bl, GL, G, aG, H), können den öffentlichen Personennahverkehr kostenlos nutzen. Sie erhalten einen Schwerbehindertenausweis mit orangefarbenem Flächenaufdruck. Um in Bussen und Bahnen unentgeltlich zu fahren, ist zusätzlich ein Beiblatt mit einer Wertmarke nötig. Beides ist bei der jeweiligen Stadt- bzw. Kreisverwaltung erhältlich.
Schwerbehinderte mit dem Ausweismerkzeichen "G" oder "aG" und "Gl" müssen für die Wertmarke 60 Euro pro Jahr (oder 30 Euro halbjährlich) bezahlen.
Kostenlos ist die Marke bei Blindheit (Bl), Hilflosigkeit (H) oder wenn eine der nachstehenden Leistungen bezogen wird:
1.Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II:
æArbeitslosengeld II (nach §§ 19 ff SGB II)
æSozialgeld (nach § 28 SGB II)
æKrankengeld (nach § 44 SGB V in Höhe des zuvor gezahlten ALG II)
2.Leistungen nach dem Dritten und Vierten Kapitel des SGB XII:
æHilfe zum Lebensunterhalt (nach §§ 27 bis 40 SGB XII)
æLeistungen zur Grundsicherung (nach §§ 41 bis 46 SGB XII)
3.Leistungen nach dem SGB VIII
4.Leistungen nach §§ 27a und 27d Bundesversorgungsgesetz
Eine kostenlose Wertmarke erhalten auch Kriegsbeschädigte und Berechtigte im Sinne des Bundesentschädigungsgesetzes aufgrund einer besonderen Besitzstandsregelung.
Schwerbehindertenausweis mit orangefarbenem Flächenaufdruck und gültige Wertmarke berechtigen dazu, weite Teile des Nahverkehrsangebotes im gesamten Bundesgebiet kostenlos zu nutzen. Konkret heißt das:
•Straßenbahnen, O-Busse sowie U-Bahnen und Omnibusse im Orts- und Nachbarortslinienverkehr
•Omnibuslinien im Nahverkehr
•in ganz Deutschland alle Nahverkehrszüge der Deutschen Bahn und anderer Eisenbahnverkehrsunternehmen. Die bundesweite Freifahrt ist seit September 2011 möglich. Die bisherigen „Streckenverzeichnisse“, die die Freifahrt auf einen Umkreis von 50 km um den Wohnort des Berechtigten beschränkten, sind entfallen. Die bundesweite Freifahrtberechtigung gilt für Fahrten in der 2. Klasse in S-Bahn, Regionalbahn (RB), Regionalexpress (RE) und Interregio-Express (IRE). Weitere Informationen zur neuen Freifahrtregelung auf den Internetseiten des Bundessozialministeriums www.bmas.de/... und der Deutschen Bahn www.bahn.de/...
Weitere Nachteilsausgleiche im Bahnverkehr
Begleitpersonen fahren bei eingetragenem Merkzeichen "B" (Notwendigkeit einer Begleitperson) in allen Personenzügen – auch Fernzügen – ohne Kilometerbegrenzung kostenlos. Das gilt auch, wenn der Behinderte selbst nicht freifahrtberechtigt ist. Das gleiche gilt für einen Hund, den ein schwerbehinderter Mensch mitführt, in dessen Ausweis die Notwendigkeit einer ständigen Begleitung eingetragen ist und der ohne Begleitperson fährt.
Auch ohne Beiblatt mit Wertmarke ist die Beförderung eines mitgeführten Krankenfahrstuhls oder orthopädischen Hilfsmittels unentgeltlich. Hilfsmittel, die eine Größe von 120 x 70 cm (entspricht ISO-Norm 7193) überschreiten, können nur im Rahmen der Fahrradmitnahme (Fahrradabteil, Fahrradkarte) befördert werden. Blinde Menschen haben Anspruch auf die unentgeltliche Beförderung eines Führhundes.
Darüber hinaus bietet die Deutsche Bahn AG eine Reihe von weiteren Nachteilsausgleichen und Serviceleistungen an, wie zum Beispiel
•Kostenfreie Platzreservierung bei eingetragenem Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis,
•barrierefreie Bereiche für Rollstuhlnutzer/-innen,
•vorrangig von schwerbehinderten Menschen nutzbare Sitzplätze,
•Ein-, Aus- und Umsteigehilfen,
•Erwerb der BahnCard 50 zum halben Preis (ab GdB 70).
Weitere nützliche Tipps finden Sie in den Informationen „Mobil trotz Handicap. Services für mobilitätseingeschränkte Reisende“ der Deutschen Bahn AG. Als Broschüre oder als CD kostenlos erhältlich bei allen Verkaufsstellen der Bahn. Bestellung oder Download im Internet unter: http://www.bahn.de... (PDF)
Weitere Informationen
zum Thema Behinderte Menschen/ Reisen mit der Bahn unter: http://www.bahn.de
Flugverkehr
Seit August 2008 ist die EU-Verordnung über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität gültig. Sie sieht vor, dass keinem Menschen die Beförderung mit einem Flugzeug aufgrund seiner Behinderung verweigert werden darf. Zugleich sollen behinderte Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität unentgeltlich die Hilfe erhalten, die sie benötigen, um die gleichen Flugreisemöglichkeiten zu haben wie jeder andere Fluggast auch.
Begleitpersonen von schwerbehinderten Menschen (mit eingetragenem Merkzeichen "B" ) fliegen bei einigen deutschen Fluggesellschaften (z.B. Lufthansa oder Eurowings) im innerdeutschen Linienverkehr kostenlos. Schwerkriegsbeschädigten, Schwerwehrdienstbeschädigten, rassisch oder politisch Verfolgten, deren Grad der Schädigungsfolgen (GdS) mindestens 50 beträgt und vor dem 1. Oktober 1979 festgestellt wurde, ermäßigen die Fluggesellschaften im innerdeutschen Flugverkehr die Flugpreise um 30 Prozent.
Nähere Auskünfte erhalten Sie im Einzelfall bei den jeweiligen Fluggesellschaft oder Ihrem Reisebüro. Dies gilt insbesondere für die unterschiedlichen Reisebedingungen (Passagiertarife) der Fluggesellschaften. Es kann durchaus sein, dass es preiswerter ist, wenn eine schwerbehinderte Person für sich und die Begleitperson zwei Tickets der billigsten Kategorie kauft. Denn: Vergünstigungen für Schwerbehinderte gelten nicht selten nur für hochwertige Tarife.
Informationen und Tipps zum Thema "Mobilität/ Reisen für Menschen mit Behinderungen" auch auf den Internetseiten des Sozialverbands VdK unter: http://www.vdk.de/
Erleichterungen beim Parken
Außergewöhnlich Gehbehinderte (aG), Blinde (Bl) und Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie (angeborene Gliedmaßenfehlbildung, bei der Hände oder Füße unmittelbar an den Schultern beziehungsweise Hüften ansetzen) können Parkerleichterungen erhalten.
Eine entsprechende Ausnahmegenehmigung der zuständigen Straßenverkehrsbehörde berechtigt u.a. dazu:
•im eingeschränkten Halteverbot bis zu drei Stunden zu parken,
•im Zonenhalteverbot die zugelassene Parkdauer zu überschreiten,
•auf Parkplätzen für Anwohner bis zu 3 Stunden zu parken
•in Fußgängerzonen, in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist, während dieser Zeiten zu parken,
•an Parkuhren und bei Parkscheinautomaten gebührenfrei und ohne zeitliche Begrenzung zu parken, wenn in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht.
Außerdem besteht die Möglichkeit, einzelne Parkplätze zum Beispiel in der Nähe der eigenen Wohnung oder in der Nähe der Arbeitsstelle zu reservieren. Das gilt jedoch nur, wenn es in der näheren Umgebung keine Garage und keinen Abstellplatz gibt und ein zeitlich beschränktes Sonderrecht für das Parken nicht ausreicht.
Für kleinwüchsige Menschen und Ohnhänder gibt es eine Ausnahmegenehmigung, die ihnen das Halten an Parkuhren und auf Parkplätzen mit Parkautomaten kostenfrei ermöglicht. Die höchstzulässige Parkdauer beträgt 24 Stunden.
Wer selber keinen Führerschein hat, kann eine Ausnahmegenehmigung erhalten, die für seinen jeweiligen Fahrer gilt. Auch Blinde, die sich nur mit fremder Hilfe fortbewegen können und auf die Benutzung eines Kraftfahrzeuges angewiesen sind, können diese Ausnahmegenehmigung bekommen.
Die Ausnahmegenehmigung gilt in fast allen europäischen Ländern. Sie berechtigt zudem, kostenlos auf den Kundenparkplätzen der Deutschen Bahn AG zu parken.
Zuständig für Ausnahmegenehmigungen ist die örtliche Ordnungsbehörde. Sie stellt auf Antrag gegen Vorlage eines Lichtbildes (Passfoto) einen EU-einheitlichen Parkausweis aus, der im Fahrzeug sichtbar angebracht werden muss. Alte Ausweise, die vor 2001 ausgestellt wurden, gelten bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit, jedoch längstens bis zum 31.12.2010 weiter.
Zusätzliche Gebühren für Autobesitzer
Aufgrund ihrer Behinderung können für Autobesitzer zusätzliche Gebühren entstehen. Beispielsweise, weil besondere Bedienungseinrichtungen in den Fahrzeugbrief oder bestimmte Auflagen in den Führerschein eingetragen werden müssen. Solche Gebühren können von den zuständigen Stellen ermäßigt oder auch gar nicht erhoben werden.
Gebühren, die auch ohne Behinderung zu entrichten wären, beispielsweise für die regelmäßige Überprüfung des Fahrzeugs, werden nicht ermäßigt.
www.adac.de/... Internetseiten des ADAC mit Informationen für Menschen mit Behinderungen
Voraussetzung für die teilweise bzw. vollständige Befreiung von der Kfz-Steuer und/ oder Vergünstigungen bei der Inanspruchnahme des Nahverkehrs
KfZ-Steuerermäßigung (50 %) bzw. Befreiung oder Vergünstigung im Nahverkehr
Bei einem GdB von mindestens 50 und dem Merkzeichen G (Gehbehinderung) oder Gl (gehörlos) können Sie entweder die 50 % ige Ermäßigung der KfZ-Steuer beim Finanzamt beantragen, oder aber die Vergünstigung im Nahverkehr in Anspruch (Freifahrt im Nahverkehr mit Eigenbeteiligung (30 Euro halbjährlich oder 60 Euro jährlich). Sie haben insoweit also ein Wahlrecht. Sollten Sie sich für die Vergünstigung im Nahverkehr entscheiden, so haben Sie die Eigenbeteiligung nicht zu bezahlen, wenn Sie Sozialhilfe oder Leistungen nach Hartz IV beziehen. Eine Bindung an die getroffene Wahl besteht jedoch nicht, es kann jederzeit von der Steuerermäßigung zur Freifahrtberechtigung und umgekehrt gewechselt werden; auch innerhalb des Kalenderjahres.
Um sicherzustellen, dass nicht gleichzeitig die Freifahrt und die Steuerermäßigung in Anspruch genommen werden, vermerkt das Finanzamt eine Steuerermäßigung im Behindertenausweis bzw. in dem von den Versorgungsämtern ausgestellten Ausweis-Beiblatt.
Bei einem GdB von mindestens 80 % und dem Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) können Sie die volle Befreiung von der KfZ-Steuer beim Finanzamt beantragen, und gleichzeitig die Vergünstigung im Nahverkehr in Anspruch nehmen (Freifahrt im Nahverkehr mit Eigenbeteiligung (30 Euro halbjährlich oder 60 Euro jährlich). Wenn Sie Sozialhilfe oder Leistungen nach Hartz IV beziehen, brauchen Sie die Eigenbeteiligung nicht bezahlen. Diese Vergünstigung erhalten auch Kriegsbeschädigte und andere Versorgungsberechtigte nach dem sozialen Entschädigungsrecht , denen bereits bei Inkrafttreten der Neuregelung am 01.06.1979 die Steuer erlassen war, und deren Grad der Behinderung (GdB , früher MdE) wenigstens 50 % betrug.
Bei einer Behinderung mit dem Merkzeichen H (hilflos) oder Bl (blind) können Sie die volle Befreiung von der KfZ-Steuer beantragen und gleichzeitig die Freifahrt im Nahverkehr beanspruchen (ohne Eigenbeteiligung).
Behinderter als Halter des Fahrzeugs
Die Steuerbefreiung oder -ermäßigung steht dem Behinderten nur für ein Fahrzeug zu und muss beantragt werden. Dabei kann die Vergünstigung sowohl für Personenkraftwagen - wie Krafträder oder auch Wohnmobile - beantragt werden. Das Fahrzeug muss auf den Behinderten zugelassen sein. Auf das zivilrechtliche Eigentum am Fahrzeug kommt es nicht an. Erwirbt der Behinderte ein weiteres Fahrzeug, so soll die Steuer für das zweite Fahrzeug nicht in voller Höhe festgesetzt werden, wenn das alte Fahrzeug innerhalb eines Monats nach der Zulassung des neuen Fahrzeuges ab- oder umgemeldet wird.
Ist das Fahrzeug auf mehrere Behinderte zugelassen, so kommt die Steuerbefreiung nur in Betracht, wenn deren Voraussetzung bei allen Fahrzeughaltern gegeben ist. Diese Steuerermäßigung wird für ein Fahrzeug nur einmal gewährt, auch wenn mehrere Halter die Voraussetzungen zur Ermäßigung erfüllen. Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung kommen nur dann in Betracht, wenn alle Fahrzeughalter auf das Recht zur unentgeltlichen Beförderung im Personennahverkehr verzichtet haben. Eine Ausnahme hiervon ist nur bei Haltern, die blind, hilflos oder außergewöhnlich gehbehindert sind, möglich.
Inhalt der Steuerbegünstigung
Die Steuerbegünstigung wird nur dem Behinderten persönlich als Steuerschuldner zu seiner Fortbewegung und nur für ein Kraftfahrzeug gewährt. Entscheidend ist also die Nutzung des Fahrzeuges durch den Behinderten zu Zwecken seiner Fortbewegung. Es kommt daher nicht darauf an, ob diese Fortbewegung zu beruflichen oder privaten Zwecken erfolgt. Steht die Fortbewegung des Behinderten jedoch nicht im Vordergrund, wie etwa bei der entgeltlichen Beförderung von Gütern oder Personen, so entfällt insoweit die Steuerbegünstigung . Steuerunschädlich ist die Mitnahme anderer Personen, auch wenn diese einen Unkostenbeitrag zahlen, sofern die Fortbewegung des Behinderten im Vordergrund steht. Nimmt der Behinderte im Rahmen einer Fahrgemeinschaft regelmäßig Kollegen gegen Beteiligung an den Kraftstoffkosten mit, so ist dies steuerunschädlich; eine entgeltliche Personenbeförderung liegt nicht vor.
Wegfall der Vergünstigung
Die gewährte Steuervergünstigung entfällt stets, wenn das Fahrzeug zur Beförderung von Gütern - ausgenommen Handgepäck - oder zur entgeltlichen Beförderung von Personen - ausgenommen gelegentliche Mitnahme Dritter - verwendet wird. Steuerschädlich ist auch die gelegentliche Beförderung von Gütern für gewerbliche Zwecke. Dabei ist es unerheblich, ob diese Güter im Fahrzeug, außerhalb des Wagenaufbaues oder in einem Anhänger mitgeführt werden.
Nicht steuerschädlich ist dagegen das Mitführen von Anhängern, die zur Beförderung von Reisegepäck der an der Reise teilnehmenden Personen oder zur gelegentlichen Beförderung von Sportgeräten (z. B. Segelflugzeug oder Motorboot) zum eigenen Gebrauch benutzt werden; auch das Mitführen eines Wohnwagenanhängers auf Urlaubsfahrten führt nicht zum Verlust der Steuerbefreiung oder -ermäßigung. Hierbei spielt es keine Rolle, ob die Fahrzeuganhänger selbst steuerpflichtig oder steuerbefreit sind. Die Steuerbegünstigung für das Zugfahrzeug aufgrund der Behinderung des Fahrzeughalters wird jedoch nicht für Anhänger gewährt.
Nutzung durch Dritte
Nicht begünstigt und damit steuerschädlich sind jedoch diejenigen Fahrten von Dritten, die zur Erledigung eigener Angelegenheiten, z. B. einer Erholungs- und Urlaubsfahrt, dienen. Dies gilt auch bei einer Benutzung des Fahrzeugs durch einen Dritten für Fahrten zwischen Wohnung und dessen Arbeitsstätte.
Die Benutzung durch Dritte ist nur ausnahmsweise dann unschädlich, wenn sie im Zusammenhang mit der Fortbewegung oder der Haushaltsführung des Behinderten geschieht.
Fährt also ein Dritter im Beisein des Behinderten das Fahrzeug, so ist dies stets unschädlich. Ebenso gilt dies z. B. für Abholfahrten durch einen Dritten, da diese mittelbar ebenfalls der Fortbewegung des Behinderten dienen. Hierzu zählen auch alle Fahrten, die mit der Reparatur und Wartung des Fahrzeuges zusammenhängen, da sie eine Bedingung für die Benutzung des Fahrzeuges durch den Behinderten darstellen.
Benutzt eine zum selben Haushalt wie der Behinderte gehörende Person das Fahrzeug zu Privatfahrten und ist diese Person ebenfalls körperbehindert, so dass die Steuerbegünstigung in gleichem Umfang auch auf sie anzuwenden wäre, stellt dies keine steuerschädliche Benutzung des Fahrzeuges dar.
Folgen bei steuerschädlicher Nutzung
Wird das steuerbegünstigte Fahrzeug vorübergehend zu einer nicht begünstigten Verwendung benutzt, so wird das Fahrzeug für die Zeitdauer der zweckfremden Benutzung, mindestens jedoch für einen Monat steuerpflichtig.
Zeitweiser Verzicht auf Steuerbegünstigung / Urlaub
Eine zweckfremde Benutzung durch Dritte, etwa die private Urlaubsfahrt durch einen Nichtbehinderten, kann dem Finanzamt im Vorhinein angezeigt werden. Es ist dann für die Dauer der Benutzung, mindestens für einen Monat, Kfz-Steuer zu entrichten. Danach besteht die Steuerbegünstigung
Nachweis der Behinderung
Die Behinderung weisen Sie dem Finanzamt durch Vorlage einer der folgenden Unterlagen nach:
den Behindertenausweis
den Rentenbescheid oder
Bescheinigung des Versorgungsamts
In der Regel fordert das Finanzamt nur beim ersten Mal den Nachweis. Während der Gültigkeit des Ausweises genügt ein Hinweis darauf, dass der Nachweis bereits im Vorjahr vorgelegen hat. http://www.global-help.de/
"Nur BTW: Warum eigentlich Zuschüsse? Jeder Pups wird vorgeschrieben, ohne dass es Zuschüsse gibt... aber das nur am Rande... "
....für Barrierefreies- und Behindertgerechtes Bauen gibt es Zuschüsse um den Kostenmehraufwand gegenüber dem normalen z.B. Wohnungsbau zu fördern und realisieren. Man kann ja nicht den Mehraufwand auf die Miete umlegen.
> "....für Barrierefreies- und Behindertgerechtes Bauen gibt es Zuschüsse um den Kostenmehraufwand gegenüber dem normalen z.B. Wohnungsbau zu fördern und realisieren. Man kann ja nicht den Mehraufwand auf die Miete umlegen."
Ja, aber... es gibt so viele Bauvorschriften (Brandschutz, keine Giftstoffe, Normen, der jüngste Ökokram, usw.), wo es auch keine Zuschüsse gibt, obwohl die Vorschriften das Bauen (und Wohnen) damit verteuern.
Vieles würde ja nicht mal mehr kosten oder nur wenig mehr (z.B. keine Barrieren auf dem Boden kostet gar nix ;))
>"Wenn ich mir deine Berichte zum Thema Mobbing ansehe komme ich auf den Gedanken, das du nur in dieser Richtung Abhilfe schaffen willst "
So wie ihr euch für eure Interessen engagiert, so tue ich es in sachen Mobbing und mein Engagment finanziere ich ganz privat, ohne irgentwelche staatlichen Zuschüsse.
"Ja, aber... es gibt so viele Bauvorschriften (Brandschutz, keine Giftstoffe, Normen, der jüngste Ökokram, usw.), wo es auch keine Zuschüsse gibt, obwohl die Vorschriften das Bauen (und Wohnen) damit verteuern.
Vieles würde ja nicht mal mehr kosten oder nur wenig mehr (z.B. keine Barrieren auf dem Boden kostet gar nix ;))
....und deshalb müßten ja die Gesetzgeber handeln und gar keine Hotelneubauten ohne Barrierefreie- und Behindertgerechte Zimmer zulassen. So würde das Problem aus der Welt geschafft.
Es gibt ja Hotels in dem alles vorhanden ist.
Diejenigen die dafür kein zusätzliches Geld ausgeben, wollen tatsächlich keine Behinderten oder wollen kein Geld dafür ausgeben.
> "....und deshalb müßten ja die Gesetzgeber handeln und gar keine Hotelneubauten ohne Barrierefreie- und Behindertgerechte Zimmer zulassen. So würde das Problem aus der Welt geschafft."
Ja, da sind wir uns ja einig ;)
Ich finde nur nicht, dass man alle bezuschussen muss, wenn es doch bei anderen Vorschriften auch ohne Zuschüsse geht.
"Ich finde nur nicht, dass man alle bezuschussen muss, wenn es doch bei anderen Vorschriften auch ohne Zuschüsse geht."
stimmt, nun ist es aber auch so, wenn ein Privatbürger durch seinen Gesungheitszustand seine Wohnung umbauen lassen muß, bekommt er von der Krankenkasse oder Rentenversicherung nach entsprechenden Antragstellung bei Zustimmung einen Zuschuß. Wird dieser abgelehnt kann er noch einen KFW Kredit beantragen.
Dieses gilt auch für Mieter, Eigentümer und Unternehmen.
Solche Fälle habe im Berufsleben auch schon erlebt. So hatten wir für einen Wohnungseigentümer einige Wohnungen umgebaut.
Die Zuschüsse kommen aber auch nur dann zur Bewilligung wenn die eigenen Mittel nicht ausreichen.
Wenn es einem selber betrifft, und das geht manchmal schneller als man denkt,
ist man auch froh darüber.
Aber Andreas, ich weiß auch, dass du gegen alle Zuschüsse bist. Dann mußt Du aber in die Politik und dies ändern. Naja, dann viel Erfolg.
> "Aber Andreas, ich weiß auch, dass du gegen alle Zuschüsse bist."
Nö, bin ich gar nicht.
Ich hab auch nichts gegen Hilfe, wenn nötig. Aber hier gehts um Bauvorschriften - und warum nicht einfach wenigstens einige Sachen der Barrierefreiheit als Vorschrift ohne Extrazuschuss einführen, wie alle anderen Bauvorschriften auch? Zumindest für Neubau wäre das kein Problem. Bei Altbeständen könnte man ja bezuschussen (am besten als Darlehen). Hilfen bei selbstgenutztem Wohneigentum sollte es nur nach Einkommen/Vermögen (wozu die Immobilie gehört) gestaffelt geben.
Keine Baugenehmigung für Hotels ohne Barrierefreiheit und Behindertgerechte Einrichtungen/Vorkehrungen. In öffentlichen Gebäuden ist es ja Vorschrift.
Barrierefrei heißt ja nicht gleich Behindertengerecht, nur mal zur Ergänzung.
> "..ich genieße jeden Tag, auch wenn er manchmal recht bescheiden schön ist."
Das versuche ich auch... aber das klingt, als sei Streit generell schlecht und müsste vermieden werden... für mich ist das eine Auseinandersetzung um Ansichten, Interessen, Meinungen, Idee, Wünsche, usw. und somit erstmal was völlig Normales.
Natürlich sollte der Streit oder man selbst nicht persönlich werden ;)
Für mich ist das hier ein Meinungsaustausch, als ob man sich unterhält. Streit ist für mich, wenn ich weiß das ich zu 50% Recht habe und will die anderen 50% auch noch unter allen Umständen haben.
Oft artet das aus. Ist nicht mein Ding.
Deshalb schrieb ich ja auch "Auseinandersetzung", was ein Meinungsaustausch ja noch nicht ist ;)
> "Oft artet das aus. Ist nicht mein Ding."
Meins auch nicht. Raubt auch die Zeit für den sachlichen Streit ;)
> "Streit ist für mich, wenn ich weiß das ich zu 50% Recht habe und will die anderen 50% auch noch unter allen Umständen haben."
Hast du keine Ansichten, Wünsche, Interessen, etc. die wichtig genug sind, dass du an ihnen festhältst oder deine Ansicht deshalb sogar verbreiten möchtest?
"Hast du keine Ansichten, Wünsche, Interessen, etc. die wichtig genug sind, dass du an ihnen festhältst oder deine Ansicht deshalb sogar verbreiten möchtest?"
Wenn ich merke der andere akzeptiert meine Ansichten nicht, dann wende ich mich von ihm ab. Ich muß meine Ansichten auch nicht verbreiten. Bin da so ein ruhiger Typ. Ich höre mir aber auch die Ansichten von Anderen an und bilde mir mein Urteil. Entweder ich weiß es und kann den Anderen überzeugen oder es bleibt.
Mir gings aber auch ums Prinzipielle... und auch um Streitthemen wie z.B. ziehen wir in den Krieg oder nicht... sollte Rasen, Vergewaltigen, Betrügen, usw. verboten bleiben oder erlaubt werden... soll man Diskriminierung zulassen oder nicht... soll man Homosexualität erlauben, tolerieren oder verbieten... sollte die Gesundheitskasse wichtiger sein als die Kriegs- oder Urlaubskasse... soll man essen dürfen, was man will... usw.
LEUTE;LEUTE.......holt doch nicht soweit aus.wenn jeder etwas menschlicher wäre,gebe es solche Diskussion nicht. Die Welt ist eben auf Profit aus,und wir Menschen mittendrin.,hab selbst auch eine 80% Schwerbehinderung,aber glaubt mir,wen interessiert das?(außer diverse Ämter)keinen.
@Frank, eben dessen wie Du es beschrieben hast, muß man ausholen.
Es kann doch nicht sein, daß bei diesem Entwicklungsstand heutzutage das normalste der Welt, wie Zimmer für Behinderte, vom Profit abhängig gemacht wird. Die Bevölkerung wird immer älter und bedingt dadurch auch eingeschränkter in seiner Bewegung.
Auf der einen Seite sollen alle Menschen, ob gesund oder behindert, solange wie möglich und viel arbeiten, auf der anderen Seite sollen für solche mit eingeschrägter Bewegung nicht einmal angepasste Einrichtungen zur Pflicht werden, egal wo, damit sie sich in diesem Land frei bewegen können?
Nein, damit bin ich nicht einverstanden.
Ehrlich gesagt, diese Profitsucht kotzt mich an.
Man kann die Politiker nicht genug mit der Nase darauf stoßen. Hier auf MH gibt es ja auch Poliker die immer große Sprüche klopfen. Taten wollen wir sehen und keine leeren Versprechungen hören.
Hallo Reinhard,möchte dir ja in diesen Punkt nicht widersprechen, leider ist es aber nicht so,Gesetze sind gegeben;aber entweder sie werden umgangen,oder man nimmt Strafen in kauf! Bin kein Politiker,dafür hab ich leider in der Schule etwas geschlafen,aber wen kannst du glauben,sie reden dies,sie reden das,heute so,morgen so,belügen sich,belügen uns,und das geht durch die --Parteienlandschaft. Ist man da verwundert das die Rechten an fahrt gewinnen! wenn die Parteien mit ehrlichen Worten und Taten uns überzeugen,ist Rechts kein Thema. PS. hat ja nun nichts mit den eigentlichen Thema zu tun. ....zum Thema Hotel zurück, zum Beispiel würde ich mich nicht beklagen,ein passendes Hotel suchen,was für mich in frage käme.Berlin ist groß und eigentlich eine gastfreundliche Metropole! Gruß frank
> "Die Bevölkerung wird immer älter und bedingt dadurch auch eingeschränkter in seiner Bewegung. Auf der einen Seite sollen alle Menschen, ob gesund oder behindert, solange wie möglich und viel arbeiten, auf der anderen Seite sollen für solche mit eingeschrägter Bewegung nicht einmal angepasste Einrichtungen zur Pflicht werden, egal wo, damit sie sich in diesem Land frei bewegen können?"
Ja, aber das ist eine Sache der Prioritäten. UNSERER Prioritäten.
> "Ehrlich gesagt, diese Profitsucht kotzt mich an."
Das ist die Natur des Menschen. Das sollte man so hinnehmen, dass es so ist, aber eben entsprechende Rahmenbedingungen schaffen, um Auswüchse einzugrenzen.
1.,Ich finde sehr wohl daß so ein Verhalten eines Hotels gegenüber Menschen mit Handycap jederzeit öffentlich genannt werden darf/sollte.....Angst vor einem Nachspiel muß man nur haben wenn die Aussage nicht der Wahrheit entspricht..
2.,...daß man nicht erwünscht ist glaube ich nicht. Es wird nur ganz schlicht und einfach nicht daran gedacht. Bei Bau eines solchen Hotels sind Eigentümer/Bauherren und sonstiges Mitarbeiterzeugs lediglich an den drei wichtigsten Dingen interessiert..
WANN ist das Ding fertig daß man Geld einnehmen kann....
WIEVIEL kostet uns das...
WORAN kann man sparen.....
....oder glaubst Du daß bei unserem Hallenneubau in Höhe von 6 Millionen Euro auch nur ein Gedanke an einen eventuell rollstuhlfahrenden Mitarbeiter verschwendet wurde? Da hätte man ja die sanitären Alagen ganz anders planen müssen, Büroeingänge anders gestalten und eventuell einen Aufzug installieren müssen.......
...aaaaaaber - einen "Behinderten-Beauftragten" haben wir seit vielen Jahren im Betriebsrat :-)
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