FREIE WÄHLER informieren +++ Landtag beschließt im Eilverfahren neue Lasten für die Kommunen in NRW +++ FREIE WÄHLER informieren+++

  Im Eilverfahren hat am 13.9.2012 der Landtag Nordrhein-Westfalen mit den Stimmen von SPD, Grünen und FDP das Umlagengenehmigungs- sowie das 1. NKF-Weiterentwicklungsgesetz beschlossen.

Die Eile, mit der dieses Gesetz im Landtag behandelt und beschlossen wurde, ist ungewöhnlich und gibt Anlass zu der Frage nach dem Warum.

SPD, Grüne und FDP haben beide Gesetzentwürfe zugleich am 12.6.2012 in den Landtag eingebracht. Am 7.7.2012 begannen bereits die bis zum 21.8.2012 dauernden Sommerferien. Spätestens mit diesem Termin endete auch die Arbeit in den kommunalen Ausschüssen und Räten. In fast allen Kommunen findet die erste Ratssitzung erst einige Wochen nach der Sommerpause statt. Für diese erste Ratssitzung steht in vielen Kommunen in Nordrhein-Westfalen eine Resolution gegen das Umlagengenehmigungsgesetz auf der Tagesordnung. Ziel dieser Resolution soll sein, dass der Landtag die in diesem Gesetz vorgesehene Einführung einer die Kommunen belastenden zusätzlichen Kreisumlage nicht beschließt. Diesen Resolutionen hat der Landtag durch sein Eilverfahren nunmehr den Boden entzogen und die Kommunen vor vollendete Tatsachen gestellt.

Die Absicht der beteiligten Landtagsfraktionen, diese Terminabfolge so festzulegen, zeigt die dahinter stehende Absicht.

Was kommt auf die Kommunen nun durch diese Gesetze zu?

Mit dem Umlagengenehmigungsgesetz können Kreise und Landschaftsverbände zusätzlich zu der bisher von den Kommunen bereits erhobenen Umlage nunmehr eine zweite Umlage erheben. Diese zweite Umlage dient ausschließlich dafür, das nicht in Geld, sondern ausschließlich auf dem Papier stehende Eigenkapital, das auch nur rein buchmäßig verbraucht wurde, wieder aufzufüllen. Diese Auffüllung haben die Kommunen zu leisten, aber nicht buchmäßig, sondern in Geld.

Die Folge wird sein, dass die Kommunen in NRW sich noch weiter bei den Banken verschulden müssen. Dabei sind die NRW-Kommunen darin bereits jetzt schon Deutscher Meister. Sämtliche Kommunen in der Bundesrepublik hatten Ende 2011 insgesamt 40 Mrd. € an Kassenkreditschulden, hiervon die NRW-Kommunen über die Hälfte.

Das Umlagengenehmigungsgesetz wird diesen NRW-Spitzenplatz noch weiter ausbauen. Die NRW-Kommunen werden damit im Bundesvergleich uneinholbarer Abonnementsmeister.

SPD, Grüne und FDP waren sich dieser Entwicklung und den Auswirkungen auf die kommunalen Haushalte sehr wohl bewusst. Die neue Umlage belastet die Kommunen zusätzlich und wird noch mehr Kommunen in die sogenannte Haushaltssicherung bringen. Bisher kam eine Kommune in diese Haushaltssicherung, wenn sie in zwei aufeinander folgenden Jahren jeweils mehr als 5 % ihrer nur auf dem Papier vorhandenen „Allgemeinen Rücklage“ zum buchmäßigen Haushaltsausgleich in Anspruch nahm. Durch die neue Umlage kommen viele Kommunen, die bisher nur knapp unter diesem Schwellenwert lagen, darüber und damit in die Haushaltssicherung.

Diesen politisch unerwünschten Effekt galt es zu vermeiden. SPD, Grüne und FDP haben dazu eine Lösung gefunden und in Gesetzesform gegossen.

Sie haben gleichzeitig mit dem Umlagengenehmigungsgesetz ein weiteres Gesetz in den Landtag eingebracht. Dieses Gesetz sollte ebenfalls am 13.9.2012 beschlossen werden:: Das 1. NKF-Weiterentwicklungsgesetz.

Statt bisher buchmäßig jährlich 5 % sollte nun jede Kommune 10 % zum Haushaltsausgleich verbrauchen dürfen. So einfach stellte man sich die Problemlösung vor. Begründet wird diese Erhöhung von Innenminister Jaeger wie folgt:

„Der Gesetzentwurf schafft aber neue Motivation für diese Anstrengungen, weil nun am Ende auch die Belohnung oder der Erfolg in Form eines genehmigungsfähigen Haushaltssicherungskonzeptes in erreichbare Nähe rückt. Damit erhalten die Kommunen eine echte Perspektive zur Wiedererlangung ihrer Handlungsfähigkeit“.

Mit dieser Neuregelung hätten die Kommunen um den Preis noch höherer Kassenkredite tatsächlich die Chance gehabt, eine Reihe von Jahren zumindest pro Forma wieder einen Haushaltsausgleich erzielen zu können. Motto: Zeit gegen Geld.

In letzte Minute, bei der Verabschiedung des Gesetzes, wurde diese Regelung jedoch wieder gekippt: es bleibt bei den bisherigen 5 %. SPD, Grüne und FDP begründen diese plötzliche Kehrtwende wie folgt:

„Die Anhebung der HSK-Schwellenwerte von jeweils 5 % auf jeweils 10 % in zwei aufeinan- derfolgenden Haushaltsjahren wird gestrichen. Die Erfahrungen mit der Verlängerung des HSK- Ausgleichszeitraumes sowie mit dem Stärkungspaktgesetz zeigen, dass die gemeind- liche Haushaltswirtschaft unter Vermeidung einer Inanspruchnahme der allgemeinen Rück- lage gestaltet werden kann. Eine Anhebung würde diese Zielsetzung konterkarieren“.

Hieß es vorher, dass durch die Erhöhung des Schwellenwertes auf das Doppelte die Kommunen eine echte Perspektive zur Wiedererlangung ihrer Handlungsfähigkeit erhalten, so wird nunmehr die Beibehaltung des alten Schwellenwertes damit begründet, „dass die gemeindliche Haushaltswirtschaft unter Vermeidung einer Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage gestaltet werden kann“. Das heißt: liebe Kommunen, ihr braucht zum Haushaltsausgleich überhaupt keine Inanspruchnahme eurer Rücklagen! Das verstehe, wer will.


Selten gingen Schein und Wirklichkeit weiter auseinander…

Maria-Luise Streng
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