Kein Mensch rechnet mit einem Termin kurz vor dem Feiertag

Vermieter verstösst gegen seine mitteilungspflicht dauernd
Grundsätzlich sollte der Mieter über Termine die seine Wohnung oder Zimmer betreffen schriftlich in einem Brief iim Briefkasten nformiert werden. Das betrifft besonders Termine in denen Handwerker oder Messtechniker das Zimmer betreten. Genaue Details hierzu sind erwünscht. Da sich bei mir im Zimmer kein Feuerlöscher befindet bin ich davon ausgegangen, dass die Wartung das Treppenhaus anbetrifft. Obwohl ich viele Karotten esse und gegessen habe wird es mit meinen Augen immer schlechter, so dass ich einen ohnehin versteckten und diffusen einzelnen Mitteilungszettel sowieso nicht entdeckt habe. Desweiteren hat mich auch sonst niemand verständigt.

Die Betriebskosten Abrechnung hat nur der Mieter selbst zu erhalten und sonst niemand anderes. Auch die wurde mir vorenthalten. Das ist nicht erlaubt.

Zu frühe und zu hohe Mahnung auch dann wieder.
Der Oktober ist noch nicht vorbei, doch bereits am 15. geht eine kostenpflichtige Mahnung in Höhe von 7,00 Euro an mich heraus, weil die Bank aus irgendwelchen mir unbekannten Gründen den Dauerauftrag für die Miete nicht ausführte. Da kann ich sowieso nichts dafür. Die Rechner funktionieren nicht immer. Mahngebühren dürfen nicht in dieser Höhe sein. Die Mahnung wäre frühestens erst am 31. Oktober zulässig gewesen. Meiner Meinung nach ist erst ab der 2. Mahnung eine Gebühr fällig. Der Vermieter weiss genau, dass ich kein Einkommen und keinen Ehemann habe und nutzt die Situation aus.

Die Nächte sind gerade zuhause gefährlich

Über einen Generalschlüssel kommt in den Mietshäusern jemand in das Zimmer hinein. Das ist zu gefährlich. Die Leute sind nicht zuverlässig. Teilweise hat jemand zuviel getrunken und sie rasten grundlos aus. Die ganze Nacht draussen ist allerdings auch zu gefährlich, vorallem im Winter ist es jetzt zu kalt, so dass man sich gut zudecken muss.

Bürgerreporter:in:

Beate Harlenberg aus Alertshausen

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