Volksbegehren Nichtraucherschutz vom 19.11.-2.12.2009

von Jürgen Garbe aus Aichach | am 13.11.2009 | 822 mal gelesen | 3 Kommentare | 0 Bildkommentare | 1 Bild

In den nächsten Wochen wird uns die Frage über das Volksbegehren zum Nichtraucherschutz immer wieder auf den Straßen und in der Presse begegnen. Es geht um die Rücknahme diverser Gesetzespunkte, die das Rauchen in der Öffentlichkeit wieder mehr zulassen sollen. So also in Einraumgastätten bis 75qm und in Bierzelten. Nur da gibt es auch schützenswerte Nichtraucher, so auch Familien mit Kindern und nicht zu vergessen den Schutz am Arbeitsplatz, für das Personal. Es sei auch wissenschaftlich dahingestellt, ob Rauchen, wenn auch in Sonderräumen, in psychiatrischen Einrichtungen, oder der Suchttherapie, überhaupt sinnvoll ist. Denn auch hier greifen Ausnahmeregelungen dieses Gesetzes. Im Strafvollzug kann sogar das Rauchen in Gemeinschaftsräumen wieder gestattet werden, aber dort gibt es auch Nichtraucher, Asthmakranke und Allergiker. Letztlich geht es aber darum, dass wie auch in der Rechtssprechung immer das Verursacherprinzip ausschlaggebend ist und nicht eine Polarisierung von Rauchern und Nichtrauchern. Über Schäden die Rauchen gesundheitlich und Volkswirtschaftlich verursacht brauche ich ja wirklich nicht mehr zu reden, es ist Wahnsinn. Es gilt doch die zu schützen die das nicht wollen, gesund bleiben und leben wollen. In Bayern sterben jährlich 500 Nichtraucher an den Folgen des passiven Mitrauchens. An den Folgen des Rauchens sterben pro Jahr 140000 Menschen in Deutschland und ca.6 Millionen Weltweit, Tendenz steigend. Zum Schluss noch eine kleine Geschichte die ich vor einigen Tagen erlebt habe und die die Perversion von Rauchen in der Öffentlichkeit aufzeigt. Ein älterer Herr sagte zu mir mit seiner sonoren Raucherstimme und unter Begleitung von heftigem Husten, ja wo dürfen wir Raucher denn noch hingehen dürfen, wenn nirgendwo mehr geraucht werden darf? Na ist doch klar, jeder darf doch in unserer demokratischen Gesellschaft hingehen wo er mag, er darf nur seinen Mitmenschen nicht dabei belästigen und gefährden.

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3 Kommentare zum Beitrag
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Andreas aus Niedersachsen aus Laatzen am 13.11.2009 um 22:48 Uhr  
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Jürgen Garbe aus Aichach am 01.12.2009 um 16:01 Uhr  
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Andreas aus Niedersachsen aus Laatzen am 01.12.2009 um 17:44 Uhr  
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